Streit über die Zukunft der Internet Engeneering Task Force
Bei der wichtigsten Standardisierungsorganisation für Internet-Protokollstandards herrscht Unruhe. Die Internet Engeneering Task Force (IETF) braucht mehr Geld und eine neue Verwaltung. Auf ihrer Plenarsitzung in Washington stellte der IETF-Vorsitzende Harald Alvestrand sein Konzept zur Umstrukturierung der ehrenamtlich geführten Organisation vor. Demnach soll es erstmals in der Geschichte einen hauptamtlichen Direktor geben (IETF Administrative Director, IAD), der als Chef die Geschäfte der IETF führt. Das Management-Modell stößt allerdings nicht bei allen Teilnehmern auf Gegenliebe. Bob Kahn, einer der Mitgründer, bezeichnete die IETF-Spitze als Teenager, die zu Hause ausziehen wollen, dafür aber noch gar nicht erwachsen genug seien.



Zahl der Breitbandanschlüsse in Deutschland verdreifacht sich bis 2010
Der Studie "Deutschland Online 2" zufolge wird sich die Zahl der Breitbandzugänge in Deutschland bis 2007 von fünf auf zehn Millionen verdoppeln. Bis 2010 prognostizieren die Marktforscher der Universität Witten-Herdecke sogar eine Steigerung auf insgesamt 17 Millionen Breitbandzugänge. Der Großteil dieser Anschlüsse wird über DSL, nur 9 Prozent über Kabel eingespeist. Bei der von der Universität zusammen mit T-Online und Sony BMG erstellten Studie wurden mehr als 3.000 Verbraucher und Experten aus der deutschen Wirtschaft und öffentlichen Institutionen befragt. Die meisten Befragten erwarten, dass sich das Netz von einem Informations- zu einem Unterhaltungsmedium verwandelt.



15 Staaten arbeiten bei IT-Sicherheit zusammen
Auf einer Konferenz in Berlin haben die Innenminister aus 15 Staaten beschlossen, bei der IT-Sicherheit enger zusammen zu arbeiten. Zu der Konferenz hatten Bundesinnenminister Otto Schily und sein US-amerikanischer Kollege Tom Ridge geladen. Schily betonte, dass die Informations- und Kommunikationsnetze heute das Rückgrat von Wirtschaft, Bildung und Verwaltung bilden und es aufgrund ihrer internationalen Vernetzung keine klassischen Grenzen mehr gäbe. Allerdings seien Probleme auf dem Gebiet von Computersicherheit und -kriminalität auf rein nationalstaatlicher Ebene nicht lösbar. Aus diesem Grund soll eine internationale Zusammenarbeit helfen, sich gemeinsam vor Bedrohungen zu schützen.



Open Source bei deutschen Unternehmern immer beliebter
Einer Studie des Marktforschungs-unternehmens Meta Group zufolge setzen mittlerweile 20 Prozent der deutschen Firmen Linux ein. Weitere fünf Prozent verwenden nach Angaben der Untersuchung "Open Source im Durchbruchsjahr 2004" andere Open-Source-Produkte. Das Ergebnis errechnet sich aus der Befragung von insgesamt 354 Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland und mehr als 50 Mitarbeitern. Die Hauptanwendungen von Open-Source-Software (OSS) liegen derzeit vor allem bei großen Unternehmen und im Server-Bereich. Allerdings prognostizieren die Marktforscher ein starkes Wachstum auch im Desktop-Bereich.

Laptops als Arbeitsplatzlösung ungeeignet
Von vielen Herstellern als die Alternative zu Desktop-PCs angepriesen, sind Laptops aber keinesfalls als Ersatz für Arbeitsplatzrechner einsetzbar. Demgegenüber steht die Bildschirmarbeitsverordnung aus dem Jahre 1996 die besagt, dass der Bildschirm "frei und leicht drehbar und neigbar" sein soll. Außerdem muss "die Tastatur ... vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein." Zusätzlich sei es erforderlich, dass Tastatur und Maus frei auf dem Schreibtisch platziert werden können. Wer diesen Vorschriften entsprechen will, muss also eine externe Maus und Tastatur an das Notebook anschließen. Folgt man den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitssicherheit, sollte hier auch noch ein externer Monitor dazukommen, so dass die oberste Bildschirmzeile etwas unterhalb der Augenhöhe liegt.



Erneute Diskussionen um gewaltsame PC- und Videospiele
Die Innenminister einiger Länder melden sich erneut beim Thema PC- und Videospiele zu Wort. In der ZDF-Sendung "Frontal 21" wurde das Thema Jugendschutz aufgegriffen und anhand von Gewaltspielen wie "Doom 3" oder "Resident Evil" das Versagen des neuen Jugendschutzgesetzes dargestellt. Bayerns Innenminister Beckstein forderte gar ein Herstellungsverbot derartiger Spiele, die von der Prüfinstanz "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) zwar "ohne Jugendfreigabe" bewertet, aber nicht indiziert werden. Ein Sprecher der USK betonte, dass es sich hierbei um Erwachsenenspiele handele, die entsprechend auch nur an Erwachsene verkauft werden dürften. Außerdem liege eine Indizierung dieser Spiele außerhalb des rechtlichen Rahmens, den Bund und Länder erst vor kurzem geschaffen hätten.



Online-Händler vernachlässigen Sicherheitsbedürfnisse der Kunden
Eine Studie von Europressedienst Research und Postbank hat ergeben, dass Kunden von Online-Händlern ein hohes Maß an Sicherheit verlangen, die Händler aber wenig darauf eingehen. 77,3 Prozent der Befragten trauen ihnen nicht bekannten Shops nur bedingt, 75,5 Prozent äußern Bedenken bei unbekannten Bezahlverfahren und 75,2 Prozent brechen den Bestellvorgang gar ab. Für die Studie wurden 1.020 Privatpersonen und 264 Online-Händler befragt. Die meisten Händler bauen demnach lieber ihre Produktpalette und das Marketing aus, als ausreichend auf die Sicherheitsbedürfnisse der Kunden einzugehen. Den größten Zuwachs erfuhren in Deutschland Online-Auktionen, deren Boom nach wie vor ungebrochen zu sein scheint.



Proteste gegen Vorratsdatensicherung häufen sich
Der Rahmenbeschluss des EU-Ministerrates zur europaweiten Vorratsdatensicherung sorgt weiter für Wirbel. Demnach sollen alle Anbieter von Telekommunikations- und Internet-Diensten zur pauschalen Speicherung sämtlicher Kundendaten verpflichtet werden. Die "Artikel-29-Gruppe" der EU-Datenschutzbeauftragten warnt davor, dass diese flächendeckende Speicherung die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verletze. Die Datenschützer bezweifeln, ob der eingereichte Rahmenbeschluss überhaupt mit Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Auch der europäische Gerichtshof betonte, dass die Vertragsstaaten selbst zur Bekämpfung des Terrorismus nicht jede Maßnahme bedenkenlos beschließen dürfen.